Bei Nutzerwechsel können Sie uns mit einer Zwischenablesung der Heiz- und Wassermessgeräte beauftragen. Dafür benötigen wir einige Angaben.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Aufträge "von Dritten" annehmen können. Der Auftraggeber ist automatisch der Rechnungsempfänger.
Wichtige Angaben zur Erteilung einer Zwischenablesung: